Kein Kind ist illegal!
Das Leben von illegalisierten Kindern und Jugendlichen in Deutschland
Von Verena Schäffer
In Deutschland leben laut Schätzungen zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Menschen ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus. Empirische Studien fehlen, deshalb ist auch die Zahl der papierlosen Minderjährigen nicht erfasst. Die Wege in die „Illegalität“ sind vielfältig, eines ist aber allen Menschen ohne Papiere gemein: viele Menschenrechte wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und legalen Erwerbsmöglichkeiten bleiben ihnen verwehrt. Die Angst jederzeit abgeschoben werden zu können, macht sie zu unscheinbaren MitbürgerInnen, die ein Schattendasein fristen, um ja nicht entdeckt zu werden.
Ursachen für ein Leben in der „Illegalität“ und rechtliche Situation
Die Gründe von Kindern und Jugendlichen für ein Leben in der „Illegalität“ reichen von illegaler Einreise, abgelehnten Asylanträgen, aberkanntem Asylrecht und abgelaufenen Duldungen bis hin zu der Geburt in ein Leben ohne Aufenthaltsstatus. Zum Teil leben die Kinder mit ihren Eltern in Deutschland oder sie wurden von ihren Eltern in europäische Länder geschickt in der Hoffnung, dass sie hier aufgenommen werden. Nach wie vor werden dabei Jungen bevorzugt, nur 2 Prozent der Kinderflüchtlinge sind Mädchen. Andere Kinder kommen zwar hier zur Welt, werden aber nach der Geburt aus Angst vor einer Abschiebung von ihren Eltern nicht gemeldet.
Illegale, wie die behördliche Bezeichnung für Menschen ohne Aufenthaltsrecht ist, leben hier unter schwierigsten sozialen Bedingungen, da sie sich gegen Ausbeutung bei der Schwarzarbeit nicht wehren und keine sozialen Rechte wie beispielsweise eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Bei Kindern und Jugendlichen kommt noch hinzu, dass sie häufig keine Schule besuchen und damit keinerlei Zukunftschancen haben. Das ganze Leben gleicht einem Versteckspiel: in der Öffentlichkeit, auf der Straße oder im Zug dürfen die „Illegalisierten“ nicht „entdeckt werden“, denn bei Auffliegen ihres illegalen Aufenthaltes droht die Abschiebung mit Wiedereinreiseverbot.
Aufgrund der Übermittlungspflicht, die öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Daten von Menschen ohne gültige Papiere an die Ausländerbehörde weiterzugeben, wird das Aufsuchen dieser vermieden. Die deutsche Rechtslage ist einmalig unter den europäischen Ländern, in denen fast überall zumindest der Zugang zur medizinischen Notfallversorgung und die Möglichkeit des Schulbesuchs besteht.
Minderjährige, die sich ohne Eltern in Deutschland aufhalten, haben das Recht auf einen Vormund, der ihre Interessen in allen rechtlichen Fragen vertritt. Eine besondere Gruppe stellen die 16- und 17-Jährigen dar, denn diese sind asylverfahrensfähig und werden aufgrund dieser Regelung häufig wie Erwachsene behandelt. Kann das Alter aufgrund fehlender Papiere nicht nachgewiesen werden, wird ein Verfahren zur Altersfestsetzung aufgenommen. Die Bestimmung des Alters durch ungeschulte BehördenmitarbeiterInnen weist eine hohe Fehlerquote auf, zudem ist sie entwürdigend für die Kinder und Jugendlichen, wenn diese aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht wissen, warum sie überhaupt untersucht werden.
Mangelnde Gesundheitsversorgung
Ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland ist die Inanspruchnahme einer Krankenversicherung oder anderer sozialer Absicherungen praktisch unmöglich. Menschen ohne Papiere sind damit grundsätzlich vom Zugang zum Gesundheitswesen ausgeschlossen. Dazu kommt die Meldepflicht für Krankenhäuser und für niedergelassene Ärzte, sollte sich jemand ohne Papiere an sie wenden. Diese Praxis kann fatale Folgen haben, wenn Krankheiten verschleppt werden, Impfungen unterbleiben, Kinder nicht untersucht werden, Frauen auf ärztliche Hilfe während Schwangerschaft und Geburt verzichten müssen.
Außerdem stellt das deutsche Recht jede Hilfeleistung und Unterstützung als Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt unter Strafe. Dazu wird zum Beispiel auch die medizinische Versorgung gezählt, obwohl es sich dabei um eine humanitäre Hilfestellung handelt. Menschen ohne Papiere sind damit grundsätzlich vom Zugang zum Gesundheitswesen ausgeschlossen. Nur in wenigen Kommunen gibt es so genannte Medizinische
Flüchtlingshilfen, die Menschen ohne Papiere in Krankheitsfällen ehrenamtlich beraten und behandeln – und damit immer in einer rechtlichen Grauzone arbeiten. Aber auch die sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da sie mit den geringen finanziellen und personellen Kapazitäten oft an ihre Grenzen stoßen.
Menschenrecht auf Bildung
In Deutschland besteht laut Gesetz die Schulpflicht für alle Kinder. Aus Angst, dass die Schule bei Anmeldung des Kindes die Daten aufgrund der Meldepflicht an die Ausländerbehörden weiterleitet, schicken viele Eltern, die keinen Aufenthaltsstatus haben, ihre Kinder nicht zur Schule. Ob die Schulleitungen wirklich dazu verpflichtet sind, Kinder ohne Aufenthaltsstatus sowie ihre Familie zu melden, ist juristisch umstritten. Für papierlose Flüchtlingskinder ist der Zugang zu den deutschen Bildungssystemen praktisch unmöglich.
Im Rahmen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat, wird den Menschen ein Recht auf Bildung gewährt. Die deutsche Praxis verstößt somit gegen dieses kulturelle Menschenrecht, worauf auch der UN-Sonderberichterstatter in bezug auf die existierende Chancenungleichheit im Deutschen Bildungssystem hinwies. Damit wird den Kindern und Jugendlichen nicht nur jegliches Recht auf Bildung und Chancen für die Zukunft, sondern auch die Möglichkeit zur Integration genommen.
Legalisierungskampagnen
In anderen europäischen Ländern gibt es regelmäßig Legalisierungskampagnen, die es Menschen ohne Papiere ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. In Deutschland besteht im (humanen) Umgang mit Illegalisierten noch großer Handlungsbedarf – die Politik füllt sich oftmals nicht verantwortlich. Deshalb ist es dringend notwendig eine Debatte über die Möglichkeiten zur Legalisierung von Menschen ohne Papiere anzustoßen. Zumindest Minderjährige, die in Deutschland geboren und aufgewachsen oder bereits seit einem längeren Zeitraum hier leben, sollten bedingungslos ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen.





