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9. Juni 2001

Mehr Einwanderung, mehr Integration - Für ein modernes und gerechtes Einwanderungsland!

Die Gestaltung von Einwanderung und Integration gehört auf Dauer zu den zentralen politischen Herausforderungen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein multikulturelles Einwan-derungsland. Allein in NRW leben über 2 Mio. Eingewanderte aus 180 Ländern.

 

NRW: Klares Ja zur multikulturellen Gesellschaft!

 

Ein multikulturelles Nordrhein-Westfalen setzt sich positiv von einem bloßen Nebeneinander von Parallelgesellschaften ab. Vielmehr streben wir ein multikulturelles Miteinander mit einer selbstverständlichen kulturellen Freiheit des Einzelnen auf der Basis des Grundgesetzes an. Wir stehen ein für eine Kultur gegenseitiger Anerkennung. Wir begreifen multikulturelle Vielfalt als Bereicherung und Chance. Eine weltoffene und menschenrechtlich humane Gesellschaft fördert Integration.

 

Integration erfordert faire Partizipation!

 

Integration ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Assimilationsforderungen lehnen wir ab. Wir setzen vielmehr auf einen Prozess partnerschaftlicher Verständigung, bei dem sich Eingewanderte und Inländer auf gleicher Augenhöhe treffen. Der berechtigte Anspruch an Eingewanderte, sich zu integrieren, setzt voraus, ihnen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Lebensperspektive in unserem Land anzubieten. Integration ist keine Ein-bahnstrasse: sie setzt auf interkulturelle Partnerschaft und Gegenseitigkeit.

Voraussetzung ist hierfür, gleiche Rechte und Pflichten für Einwanderinnen und Einwanderer zu verwirklichen. Alle Ausnahmeregelungen für Eingewanderte, die ihre Ausgrenzung zementieren, sind sukzessive abzubauen. Wir wollen eine faire Balance von Rechten und Pflichten und gleiche rechtliche und gesellschaftliche Möglichkeiten für alle MigrantInnen. Dies ist ein Gebot von Startchancen- und Teilhabegerechtigkeit. Entscheidender Schlüssel für Partizipation ist das Erlernen der deutschen Sprache.

 

Die Grüne Jugend NRW fordert daher

 

    * einen Rechtsanspruch auf flächendeckende, kostenfreie und altersspezifische Angebote von Sprach- und Integrationskursen für alle Zugewanderten jeden Alters,

      

    * eine Prüfung, ob das Modell niederländischer "Integrationsverträge" als ein sinnvolles Vorbild in Deutschland eingeführt werden kann,

      

    * eine weitere Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die die generelle Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft zulässt,

      

    * ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das vor Benachteiligungen schützt und die Lücken im zivilrechtlichen Rechtsschutz schließt,

      

    * Stärkung der aktiven politischen Beteiligungsmöglichkeiten durch die bundesweite Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger/innen und die Kompetenzausweitung von Ausländerbeiräten,

      

    * spezielle zielgruppenspezifische Qualifizierungsprogramme für arbeitslose und geringbeschäftigte und -qualifizierte ZuwanderInnen,

      

    * die Verankerung eines Moduls "Interkulturelle Kompetenz" in der Ausbildung künftiger ErzieherInnen, im Lehramtsstudium und in der Lehrerfortbildung

      

    * eine Reform des Arbeitsgenehmigungsrechts, um den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für im Inland lebende Ausländer zu garantieren (Aufhebung der Ar-beitsverbotsliste, von Wartezeiten und Sperrfristen).

 

Einwanderung jetzt einen neuen Rahmen geben: Mehr Grün, weniger Schily!

 

Wir fordern mehr Einwanderung und mehr Integration. Wir wollen die Einwanderung in unser Land in dem Maße erhöhen, wie wir Integrationsbemühungen intensivieren wollen. Gefordert sind Vorschläge zur steuernden Gestaltung von Einwanderung, nicht zu deren Begrenzung. Wir wollen eine moderne Einwanderungsgesetzgebung, die einen verlässlichen und vor al-lem flexiblen Rahmen schafft. Einwanderung ist dabei nicht primär aus der Perspektive eines wirtschaftlichen Nutzens zu beurteilen.

Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen und die Aufnahme von Flüchtlingen und Verfolgten sind strikt zu trennen. Eine gegenseitige Aufrechnung darf nicht erfolgen.

 

Forderungen der Grünen Jugend NRW an eine Einwanderungsgesetzgebung sind:

    * differenzierte und flexible Einzelregelungen auf der Basis des grünen "Drei-Säulen-Modells"

      

    * genereller Verzicht auf das Instrument einer Gesamtquote,

      

    * das Einbeziehen der Empfehlungen der "Süssmuth-Kommission",

      

    * den Vorrang für dauerhafte Einwanderung im Ausländergesetz zu verankern, um allen die Perspektive einer dauerhaften Aufnahme zu eröffnen,

      

    * die Rechtsansprüche auf Familiennachzug orientiert an einem modernen Familienbegriff auszubauen,

      

    * die Einrichtung eines eigenständigen "Bundesministeriums für Einwanderung und Integration", das Zuständigkeiten bündelt und transparente Verfahren garantiert,

      

    * die Anerkennung und Einführung von Migrations- und Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe auf allen politischen Ebenen und in allen Fachbereichen,

      

    * die Debatte um die Gestaltung der Einwanderung darf nicht zur weiteren Aushöhlung des Asylrechts missbraucht werden.

 

Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen schützen und stärken!

 

Das Grundrecht auf Asyl, das den Schutz von Asylbewerbern in den Fordergrund stellen soll, muss erheblich nachgebessert werden. Vor allem gilt es zu verhindern, dass dieser Rechtsanspruch weiter beschnitten wird. Eine geforderte Beschleunigung der Asylverfahren lehnen wir ab, insbesondere wenn damit die Beschränkung von Widerrufsrechten gemeint ist. Einen Abbau untransparenter Bürokratie zugunsten von Asylbewerbern findet unsere Zustimmung.

 

Darüber hinaus fordert die Grüne Jugend NRW:

 

    * die Anerkennung nicht-staatlicher und merkmalsspezifischer Verfolgung (insbesondere Geschlecht, sexuelle Identität) als Asylgrund,

      

    * die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes, weil es eine diskriminierende Ungleichbehandlung darstellt,

      

    * die Streichung der Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit und das Recht auf politische Beteiligung einschränkt,

      

    * die Schaffung eines einheitlichen Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge.

 

einstimmig verabschiedet auf der LMV Dortmund am 9. Juni 2001


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